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Rauchwarnmelderpflicht in fast allen Bundesländern
In Hessen besteht die Pflicht bis 2014 für alle Eigetümer in Bestandswohnungen.
Was heißt geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676:
- Was ist die DIN 14676?
Die DIN 14676 ist die Vorschrift für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsänlicher Nutzung..
- Was ist die Landes-Bauordnung?
Die Landes - Bauordnung ist ein Landesgesetz des jeweiligen Bundeslandes und regelt welche Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen.
- Bis wann muss ich nachrüsten?
Das regelt die jeweilige Bundesland. In Hessen ist für Bestandswohnungen der 31.12.2014 Stichtag!
- Was macht ein Rauchwarnmelder?:
Ein Rauchwarnmelder ist als Personenschutz gedacht - nicht als Gebäudeschutz!
- Wie viele Rauchwarnmelder benötige ich? :
Das ist auch in der LBO festgelegt und richtet sich nach der Menge von Schlaf-, Kinder,- Flure und Gästezimmer
- Langt ein Rauchwarnmelder für einen Raum?:
Das ist abhängig von der Beschaffenheit und Größe des Raumes. Die max. Größe ist jedoch auf 60m² begrenzt.
- Lieferzeit:
Die Lieferzeit ist recht schnell. derzeit ist ein Engpass bei Rauchwarnmeldern, da die Fristen zum Einbau immer näher kommen und dadurch Zulieferprobleme entstehen.
- Wer hat die Verantwortung?:
Das regelt auch die LBO des jeweiligen Bundeslandes. In Hessen liegt die Einbaupflicht Pflicht beim Eigentümer, Die Verantwortung der Betriebsbereitschaft liegt beim Besitzer
- Was ist mit Eigentümergemeinschaften:
Hier ist die Klärung der Eigentümerteilung massgeblich. In den meißten Fällen fällt der Rauchwarnmelder ins Gemeinschafteigentum. Somit obliegt der Einbau und die Wartung bei der Hausverwaltung..
- Kosten:
Ein Rauchwarnmelder mit Batterieleistung von 10 Jahren kosten durschnittlich derzeit 25-30,00 Euro.
- Kann ich die Haftung übertragen?
Ja.! Übergeben Sie uns den Einbau und die Wartung, als geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder
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